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Balkonkraftwerk Registrierung in wenigen Minuten und Schritten - ab April 2024 möglich!

Balkonkraftwerk neue Regelungen 04/2024

Letztes Update am: 01.04.2024 Lesezeit: 4 Min.

Interessierst Du Dich für nachhaltige Energie direkt von Deinem Balkon?

Die jüngsten Neuerungen der Bundesnetzagentur machen es ab dem 1. April 2024 leichter denn je, in die Welt der Solarenergie einzusteigen.

Mit einer stark vereinfachten Registrierung für Balkonkraftwerke ist es nun ein Leichtes, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.

Wir werfen einen kritischen Blick auf die entscheidenden Änderungen, da sie nur bedingt mit dem angekündigten, aber in der Luft hängenden Solarpaket 1 zusammenhängen. Erfahre wie Du von den neuesten Regelungen profitieren kannst.

Die Smart-Home-Fox Experten freuen sich über die neuen Regelungen für Balkonkraftwerke, die ab April 2024 gelten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ab 1. April 2024 vereinfachte Registrierung für Balkonkraftwerke durch die Bundesnetzagentur.
  • Nur noch 5 statt 20 Angaben nötig: erhebliche Reduzierung der bürokratischen Hürden.
  • Teil des Solarpaket I, das weitere Erleichterungen für die Anmeldung und Nutzung von Balkonkraftwerken vorsieht.
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Größte Neuerung: Registrierung ohne Hürden in nur wenigen Schritten

Die Neuerungen im Registrierungsverfahren sind eine direkte Folge des Solarpaket I (Gesetzesentwurf), das von der Bundesregierung per Balkonkraftwerk Petition im August 2023 ins Leben gerufen wurde.

Das Gesetz hätte ab Januar 2024 gelten sollen, ist aber bis April 2024 aufgrund gewisser Hürden (später im Text erläutert) nicht umgesetzt worden.

Trotzdem gibt es tolle Änderungen und Neuerungen für alle die sich eine neue Balkonsolaranlage zulegen wollen.

Ab April musst Du bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) lediglich einige wenige, grundlegende Informationen zu Dir und Deinem Balkonkraftwerk angeben.

Waren es vorher etwa 20 unterschiedliche Angaben und Details, die bei der Balkonkraftwerk-Anmeldung nötig waren, sind es jetzt nur noch fünf.

Diese Entbürokratisierung ist ein bedeutender Schritt nach vorn, um mehr Menschen den Zugang zur eigenen Stromerzeugung zu ermöglichen.

Unsere Einschätzung zu der vereinfachten Balkonkraftwerk Anmeldung im Marktstammdatenregister

Wir haben zahlreiche Balkonkraftwerke aufgebaut, registriert und getestet und freuen uns bereits sehr über die Änderung.

Zuvor musste man wirklich viele technische Daten zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter angeben. Sogar die Ausrichtung der Anlage war in den Anmeldeformularen einzutragen.

Deshalb musste man sich vor dem Aufbau der Balkonsolaranlagen alle auf den Einzelteilen befindlichen Datenblätter abfotografieren, um ja nichts zu vergessen.
Das Datenblatt des Mikrowechselrichters vor der Anmeldung des Balkonkraftwerks.
© Smart Home Fox

Diese Erleichterung im Registrierungsprozess bedeutet vor allem weniger Bürokratie und mehr Effizienz für Dich.

Du sparst nicht nur wertvolle Zeit bei der Anmeldung, sondern kannst auch schneller die Vorteile Deiner eigenen, umweltfreundlichen Energieerzeugung genießen. Ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen für die Teilnahme an der Energiewende zu begeistern.

Übrigens: Du planst eine Plug-and-Play-Solaranlage anzuschaffen? Kein Problem, Du kannst sie bereits jetzt anmelden und zu einem späteren Zeitpunkt in Betrieb nehmen.

Aktuell musst Du anschließend noch Deinen Netzbetreiber über die Inbetriebnahme des Steckersolargerätes informieren, der dann darüber entscheidet, ob der Stromzähler erneuert werden muss.

Zukünftig übermittelt das Marktstammdatenregister ebenfalls die Daten an den Netzbetreiber, sodass dieser Schritt auch entfällt.

Wir begrüßen jede dieser Vereinfachungen sehr, da die Formulare der Bundesregierung oft sehr kompliziert verfasst sind.

Blick in die Zukunft: Welche Erleichterungen und Änderungen bringt das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke?

Das Solarpaket I (zu den Details) hält neben der vereinfachten Anmeldung noch weitere Verbesserungen bereit:

  • Eine davon ist die Anhebung der maximal zulässigen Einspeiseleistung der Balkonsolaranlagen Wechselrichter von 600 auf 800 Watt.
  • Auch die maximale PV-Modulleistung soll auf insgesamt 2000 Watt angehoben werden. Das sorgt für effizientere Erträge, auch wenn der Wechselrichter auf maximal 800 W gekappt ist. Außerdem lässt sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher dadurch effektiver betreiben.
  • Rückläufige Stromzähler müssen nicht zwingender Maßen ausgetauscht werden und bekommen eine Duldungs-Frist. Der Netzbetreiber hat dann 4 Monate Zeit, um sich um einen neuen, digitalen Stromzähler zu kümmern.

Besonders für Mieter könnte das den Zugang zu Mini-PV-Anlagen erheblich erleichtern. Trotzdem hängt die vollständige Umsetzung dieser Neuerungen allerdings noch von der endgültigen Genehmigung des Gesetzespakets ab.

Wer oder was hindert das Solarpaket 1 am Inkrafttreten?

Aktuell hindert die Diskussion über einen sogenannten “Resilienz-Bonus”, das Inkrafttreten des Gesetzespakets.

Dieser Bonus soll sich auf die Vergütung auswirken, wenn der Betreiber ein Balkonkraftwerk Made in Germany oder eine Anlage aus Europa kauft.

Damit soll der europäische Solar-Markt gefördert und die Unabhängigkeit vom chinesischen Preiskrieg gestärkt werden.

Balkonkraftwerk neue Regelungen und Erleichterungen ab April 2024 - unser Fazit

Die Vereinfachung der Registrierungsprozesse für Balkonkraftwerke ist ein signifikanter Schritt, um die Energiewende für alle zugänglicher zu machen.

Wir sind überzeugt, dass diese Entwicklung die Tür für viele öffnet, die bisher vor bürokratischen Hürden zurückgeschreckt sind.

Die Hoffnung bleibt, dass die restlichen Bestandteile des Solarpakets I bald folgen werden, um die Nutzung von Balkonkraftwerken noch attraktiver zu gestalten.

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Mehr zum Thema

  • Wie schwer ist eine Balkonkraftwerk Neuanmeldung?


    Mit der Änderung ab April 2024 ist die Registrierung eines Balkonkraftwerks sehr einfach geworden. Du musst lediglich einen Account mit persönlichen Daten beim Marktstammdatenregister erstellen und eine neue Anlage erstellen. Dabei musst Du nur noch 5 Daten angeben, anstatt 20, wie früher.

  • Wann wurde die Registrierung vereinfacht?


    Beschlossen wurde die Vereinfachung der Anmeldung am 28.03.2024. Die neuen Anmeldedaten werden wohl ab dem 02.04.2024 umgesetzt, da noch Ostern ist.

  • Wann kommt das Solarpaket 1?


    Das ist derzeit noch ungewiss, da noch über Robert Habecks  Resilienz-Bonus diskutiert und abgestimmt werden muss. Aktuell gibt es kein genaues Datum. Wir schätzen, dass es spätestens im Sommer Inkrafttreten wird.

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