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Größte Neuerung: Registrierung ohne Hürden in nur wenigen Schritten
Die Neuerungen im Registrierungsverfahren sind eine direkte Folge des Solarpaket I (Gesetzesentwurf), das von der Bundesregierung per Balkonkraftwerk Petition im August 2023 ins Leben gerufen wurde.
Trotzdem gibt es tolle Änderungen und Neuerungen für alle die sich eine neue Balkonsolaranlage zulegen wollen.
Ab April musst Du bei der Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) lediglich einige wenige, grundlegende Informationen zu Dir und Deinem Balkonkraftwerk angeben.
Diese Entbürokratisierung ist ein bedeutender Schritt nach vorn, um mehr Menschen den Zugang zur eigenen Stromerzeugung zu ermöglichen.
Unsere Einschätzung zu der vereinfachten Balkonkraftwerk Anmeldung im Marktstammdatenregister
Wir haben zahlreiche Balkonkraftwerke aufgebaut, registriert und getestet und freuen uns bereits sehr über die Änderung.
Zuvor musste man wirklich viele technische Daten zu den Solarmodulen und dem Wechselrichter angeben. Sogar die Ausrichtung der Anlage war in den Anmeldeformularen einzutragen.
Diese Erleichterung im Registrierungsprozess bedeutet vor allem weniger Bürokratie und mehr Effizienz für Dich.
Du sparst nicht nur wertvolle Zeit bei der Anmeldung, sondern kannst auch schneller die Vorteile Deiner eigenen, umweltfreundlichen Energieerzeugung genießen. Ein wichtiger Schritt, um mehr Menschen für die Teilnahme an der Energiewende zu begeistern.
Aktuell musst Du anschließend noch Deinen Netzbetreiber über die Inbetriebnahme des Steckersolargerätes informieren, der dann darüber entscheidet, ob der Stromzähler erneuert werden muss.
Zukünftig übermittelt das Marktstammdatenregister ebenfalls die Daten an den Netzbetreiber, sodass dieser Schritt auch entfällt.
Blick in die Zukunft: Welche Erleichterungen und Änderungen bringt das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke?
Das Solarpaket I (zu den Details) hält neben der vereinfachten Anmeldung noch weitere Verbesserungen bereit:
- Eine davon ist die Anhebung der maximal zulässigen Einspeiseleistung der Balkonsolaranlagen Wechselrichter von 600 auf 800 Watt.
- Auch die maximale PV-Modulleistung soll auf insgesamt 2000 Watt angehoben werden. Das sorgt für effizientere Erträge, auch wenn der Wechselrichter auf maximal 800 W gekappt ist. Außerdem lässt sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher dadurch effektiver betreiben.
- Rückläufige Stromzähler müssen nicht zwingender Maßen ausgetauscht werden und bekommen eine Duldungs-Frist. Der Netzbetreiber hat dann 4 Monate Zeit, um sich um einen neuen, digitalen Stromzähler zu kümmern.
Besonders für Mieter könnte das den Zugang zu Mini-PV-Anlagen erheblich erleichtern. Trotzdem hängt die vollständige Umsetzung dieser Neuerungen allerdings noch von der endgültigen Genehmigung des Gesetzespakets ab.
Wer oder was hindert das Solarpaket 1 am Inkrafttreten?
Aktuell hindert die Diskussion über einen sogenannten “Resilienz-Bonus”, das Inkrafttreten des Gesetzespakets.
Dieser Bonus soll sich auf die Vergütung auswirken, wenn der Betreiber ein Balkonkraftwerk Made in Germany oder eine Anlage aus Europa kauft.
Balkonkraftwerk neue Regelungen und Erleichterungen ab April 2024 - unser Fazit
Die Vereinfachung der Registrierungsprozesse für Balkonkraftwerke ist ein signifikanter Schritt, um die Energiewende für alle zugänglicher zu machen.
Wir sind überzeugt, dass diese Entwicklung die Tür für viele öffnet, die bisher vor bürokratischen Hürden zurückgeschreckt sind.
Die Hoffnung bleibt, dass die restlichen Bestandteile des Solarpakets I bald folgen werden, um die Nutzung von Balkonkraftwerken noch attraktiver zu gestalten.
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